Das Schreckens-Gutachten von Brosius-Gersdorf für Lauterbach und Paus

Außerdem: Beim Geldausgeben gibt es keine Sommerpause

Held des Tages: Der Stein vom Mars

Es ist die ungewöhnlichste Auktion, die Sotheby’s je veranstaltet hat. Es geht um einen Stein, manche sagen eine Klamotte.

Der Stein ist ein Held, weil er das Weltall unbeschadet überstanden hat.

Das Aktionshaus nennt die Entdeckung dieses Meteoriten, der in der abgelegenen Region Agadez in Niger gefunden wurde, „extrem selten“. Auf jeden Fall ist es der größte, jemals gefundene Gruß vom Mars. Er wiegt 25 Kilogramm. Und so ein Weltraum-Trüffel hat seinen Preis: Einstiegsgebot? 1,6 Millionen US-Dollar.

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Brosius-Gersdorf will die freie Rede einschränken

Die Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, deren gescheiterte Wahl eine Regierungskrise auslöste, hat sich zur Kritik an ihren Positionen geäußert. Sie offenbart in ihrem Statement, dass sie Politiker stärker vor Meinungsäußerungen „schützen“, das heißt die freie Rede weiter einschränken will. Schon die Ampel hatte ein Gesetz geplant, das „gemeinwohlschädliche“ Äußerungen härter bestrafen sollte, also Delikte gegen Einsatzkräfte, aber auch gegen Politiker und Medienvertreter. Das wäre ein weiterer Schritt in die Zwei-Klassen-Justiz, nach dem Majestätsbeleidigungs-Paragrafen 188. Im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot heißt es dazu nun:

Auszug aus dem Statement von Brosius-Gersdorf

„Wir schützen die demokratische Integrität unserer Parlamente, des öffentlichen Dienstes und der Justiz. (...) Für einen besseren Schutz unter anderem von Mandatsträgern, Rettungs- und Einsatzkräften sowie Polizisten werden wir das Melderecht überarbeiten.“ Aber nicht nur das Melderecht soll überarbeitet werden: „Angriffe auf diejenigen, die uns unter anderem in Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten schützen, werden wir härter bestrafen und die Strafprozesse beschleunigen.“

Passend dazu will Gesundheitsministerin Warken im Herbst einen Gesetzesentwurf vorlegen, der härtere Strafen füe Angriffe auf Ärzte und Rettungskräfte enthalten soll. Wie bei der Ampel besteht auch hier die Möglichkeit, dass Politiker ins Gesetz mit aufgenommen werden.

Über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes würde am Bundesverfassungsgericht dann womöglich Brosius-Gersdorf entscheiden, die sich bereits jetzt zum Thema positioniert und dies explizit mit der (völlig zulässigen) Kritik an ihrer Person verknüpft.

Das Schreckens-Gutachten von Frauke Brosius-Gersdorf für Karl Lauterbach und Lisa Paus

Brosius-Gersdorf am gestrigen Abend bei Markus Lanz

Die verhinderte Fast-Verfassungsrichterin Frauke Brosius-Gersdorf sagt in ihrer Stellungnahme:

„Die Aussage, ich wäre für eine ... Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt, ist unzutreffend und stellt eine Verunglimpfung dar.“

Mit gleichen Worten („Sätze falsch wiedergegeben und aus dem Zusammenhang gerissen“) rechtfertigte sie sich gestern bei Markus Lanz. Doch ihre Aussage ist wichtig, weil Brosius-Gersdorf hier dem zentralen Vorwurf gegen sie widerspricht. Und diese Aussage von Brosius-Gersdorf ist eindeutig unwahr.

Ich habe das komplette Gutachten gelesen, dass Brosius-Gersdorf im Auftrag von Lisa Paus und Karl Lauterbach erstellt hat. Offenbar hat das bisher kaum jemand gelesen.

Es ist ein erschreckendes Dokument, indem ausführlich für die Abtreibung bis zur Geburt argumentiert wird. Im Kern der Argumentation steht die „Unzumutbarkeit“ der Schwangerschaft: „Auch in der Spätphase der Schwangerschaft muss der Gesetzgeber aber Ausnahmen vom Verbot des Schwangerschaftsabbruchs vorsehen und den Abbruch erlauben (Rechtmäßigkeit und Straffreiheit), wenn der Frau die Fortsetzung der Schwangerschaft unzumutbar ist ... Der Gesetzgeber sollte erwägen, die medizinische Indikation partiell neu zu regeln.“

Zur „medizinischen Indikation“ sollen nicht mehr bloß lebensbedrohliche Situationen zählen, sondern zum Beispiel auch „Belastungen durch die postnatale Existenz des Kindes und der Verantwortung für das Kind nach der Geburt“. Und: „Bei der medizinischen Indikation besteht allerdings Neuregelungsbedarf. Sie erscheint problematisch in Konstellationen, in denen die Gefahr für die Frau nicht in einem akut lebens- oder gesundheitsbedrohenden Befund besteht, der durch die Schwangerschaft selbst bewirkt wird, sondern aus den Belastungen durch die Verantwortung für das Kind nach der Geburt resultiert.“ Bedeutet: Wenn das Kind in der späten Phase der Schwangerschaft als zu belastend empfunden wird, könnte auch das zur „Unzumutbarkeit“ zählen und Abtreibung bis zum neunten Monat begründen.

Brosius-Gersdorf und ihre Kollegen schreiben: „Der Schwangeren geht es beim Abbruch (bis zum 9. Monat) um die Verweigerung des Austragens der Schwangerschaft, weil ihr die damit verbundenen Gefahrtragungs-, Gebär-, Verantwortungsübernahme- und Sorgepflichten eine eigene Rechtsaufgabe und zugleich Lebensneugestaltung abverlangen, die von ihr jenseits der Zumutbarkeit schlicht nicht eingefordert werden können.“

Bedeutet: Sein Leben mit Kind neu gestalten zu müssen, kann als so unzumutbar empfunden werden, dass es eine Abtreibung in der späten Phase der Geburt rechtfertigt und diese deswegen straffrei sein sollte.

Das Gutachten von Brosius-Gersdorf behandelt auch ausführlich mögliche Tötungsmethoden für Babys in der letzten Phase einer Schwangerschaft: „Mittels Fetozid kann demnach der Eintritt des Todes des Fetus als Folge der Einwirkung während der Schwangerschaft mittels intrauteriner tödlicher Mittelgabe (idR in das Herz) sichergestellt werden. Eine demgegenüber sog. palliative Geburt erfordert, das lebend geborene Kind palliativmedizinisch in den Tod zu begleiten.“ Dass die Zulässigkeit solcher Methoden nicht klar gesetzlich geregelt ist, findet Brosius-Gersdorf „problematisch“. An zahlreichen Stellen legt Brosius-Gersdorf dem Gesetzgeber nahe, Abtreibungen in der späten Phase der Schwangerschaft straffrei zu stellen: „Soweit der Gesetzgeber Schwangerschaftsabbrüche in der Spätphase der Schwangerschaft nicht erlaubt, liegt es in seiner Einschätzungsprärogative, dies kriminalstrafrechtlich abzusichern. Alternativ kommen Regelungen in anderen Rechtsgebieten, insbesondere berufsrechtliche Regelungen nach dem Vorbild anderer Rechtsordnungen, in Betracht.“

Fazit: Wenn irgendwer in der CDU dieses Gutachten vor der Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf gelesen hätte, wäre sie nie und nimmer auch nur auf die Shortlist möglicher Richter gelangt.

Furchterregend ist, was Lisa Paus (Grüne) und Karl Lauterbach (SPD) da für ein menschenfeindliches Gutachten haben anfertigen lassen. Das erklärt auch, warum Grüne und SPD Brosius-Gersdorf so erbittert verteidigen. Sie wollten Zustände herbeiführen, die sich mit der Würde des Menschen in keiner Weise mehr vereinen lassen.

Beim Geldausgeben gibt es keine Sommerpause

Der Eklat um die Wahl oder Nichtwahl der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf könnte das politische Sommerthema 2025 werden. Linke, Grüne und SPD versuchen, Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) den schwarzen Peter zuzuschieben, ihn zu demontieren, zu schwächen oder gar mit einem Untersuchungsausschuss wegen der Maskenbeschaffung zu drohen. So weit, so normal. Wo man beim politischen Gegenspieler eine Schwäche, ein Schwanken oder Zaudern erkennt, wird im politischen Geschäft eingehakt und zugeschlagen.

Doch daneben läuft auch der ganz normale Regierungsirrsinn weiter. Der Bundespräsident zum Beispiel muss Schloss Bellevue und das dazugehörige Bundespräsidialamt für mindestens fünf Jahre verlassen, weil Schloss und Amt „grundsaniert“ werden müssen. Geplante Kosten: 500 Millionen Euro (in Worten: eine halbe Milliarde Euro). Für jeden Häuslebauer stellt sich ganz nebenbei die Frage, warum das 1998 fertiggestellte Präsidialamt (Spitzname: das Ei wegen seiner ovalen Form) eigentlich nach 25 Jahren bereits saniert werden muss.

Schloss Bellevue wiederum braucht in der Tat eine neue Belüftung und soll außerdem energetisch saniert werden, was bei denkmalgeschützten Bauten besonders teuer ist, weil man nicht einfach Styropor auf die historischen Fassaden pappen kann, sondern das Mauerwerk von innen dämmen, Zwischendecken aufsägen und Kältebrücken durch die Tragkonstruktion verhindern muss. In der Zwischenzeit zieht Frank-Walter Steinmeier (und ab 2027 sein Nachfolger) in einen eigens errichteten Ersatzbau am Spreeufer gleich gegenüber dem Kanzleramt, der dann für 16 Millionen Euro pro Jahr angemietet wird. So steht es zumindest in der aktuellen Haushaltsplanung.

Visualisierung des neuen Eingangsgebäudes zur Überbrückung der Bauarbeiten

Weil der etwas nüchterne Zweckbau aber keinen repräsentativen Saal für Staatsempfänge hat, wie table Media schreibt, dürfte der Präsident bei Gelegenheit in auswärtige Liegenschaften ausweichen, was weitere Kosten verursacht.

Mit anderen Worten: Demokratie kostet. Und meistens kostet sie viel. Eine Sommerpause beim Geldausgeben ist bislang jedenfalls nicht geplant.

Jetzt greift Brosius-Gersdorf die Meinungsfreiheit an

Der Tag beginnt mit NIUS: Heute begrüßen wir Apollo-News Chefredakteur Max Mannhart, Medienanwalt Joachim Steinhöfel und NIUS-Reporter Julius Böhm zum Talk mit Moderator Alex Purrucker live im NIUS Studio.

Sie können die Sendung ab 7 Uhr live auf YouTube sehen und im NIUS Radio hören. Sollten Sie die Folge verpassen, können Sie sie sich auch nachträglich in unserer NIUS Mediathek ansehen – wann immer Sie mögen.

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