Männer im Frauenhaus

Außerdem: Wie die Brandmauer die Opposition lahmlegt

Held des Tages: Thorsten Frei

Der CDU-Politiker sitzt seit 2013 im Bundestag, seit Mai ist er Chef des Kanzleramts. Er zählt zum engsten Kreis um Bundeskanzler Merz – Thorsten Frei (51). Er gilt als fleißig und gewissenhaft. Jetzt deckte Abgeordnetenwatch.de noch eine andere Eigenschaft auf: Thorsten Frei beantwortet die meisten Bürgerfragen aller Politiker.

In den rund drei Monaten der neuen Legislaturperiode hat Frei 155 Fragen gestellt bekommen und 147 davon beantwortet. Das ist eine Quote von 95 Prozent! Damit ist der Kanzleramtschef der meistgefragte Bundespolitiker auf der Plattform. Und der, der am häufigsten antwortet. Thorsten Frei – ein Held der Briefe.

Männer im Frauenhaus

Das Bundesfamilienministerium von Karin Prien (CDU) gibt Steuergeld für mehr Männer im Frauenhaus

Die Bundesregierung will Männern Zugang zu Frauenhäusern verschaffen. Über 160.000 Euro fließen in das Projekt „Unterschiedlich und doch stark: Intersektionalität im Frauenhaus begegnen“ des Vereins Frauenhauskoordinierung e.V.. Es soll laut Projektbeschreibung den Zugang zu Frauenhäusern „für alle von Gewalt betroffenen Frauen sowie TIN-Personen ermöglichen“. Zu „TIN-Personen“ zählen demnach Trans-, Inter- und nichtbinäre Personen, also unter anderem Männer, die sich als Frauen „definieren“.

Damit wird wahr, wovor Kritiker des Selbstbestimmungsgesetzes eindringlich gewarnt hatten: Männer, die sich als Frauen ausgeben, können in die Schutzräume von Frauen eindringen – und zwar in die von besonders verletzlichen Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind.

Dabei hatte die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, schon im Oktober vor den Folgen des Selbstbestimmungsgesetzes gewarnt: Das Gesetz könne „schwerwiegende Auswirkungen auf die Sicherheit von Frauen und Mädchen in Unterkünften, Badezimmern und Umkleideräumen“ haben und zu Retraumatisierungen führen.

Erneut erweist sich die Trans-Lobby als Männerrechts-Bewegung, die unter dem Deckmantel der Antidiskriminierung die Schutzräume von Frauen bedroht und für Gewaltverbrecher und Fetischisten öffnet. Die ehemalige Familienministerin Lisa Paus (Grüne) war sich sicher: „Transfrauen sind Frauen.“ Deswegen gebe es keinen weiteren Erörterungsbedarf zu der Frage, wie sich das Selbstbestimmungsgesetz auf das Sicherheitsgefühl von Frauen auswirkt. Dass ihre Nachfolgerin von der CDU, Karin Prien, diesem Wahnsinn kein Ende setzt, sondern ihn weiter finanziell päppelt, ist besonders bitter.

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Wie die Brandmauer die Opposition lahmlegt

Paradiesische Zeiten für die Bundesregierung. Wirklich unangenehm werden kann die Opposition Kanzler Friedrich Merz, Lars Klingbeil & Co eigentlich nicht. Der Grund: Laut Geschäftsordnung des Bundestages ist zum Beispiel für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen oder für Normenkontrollklagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Viertel der Abgeordneten nötig. Diese Zahl erreicht aber weder die AfD (20,8 Prozent), noch Grüne (11,6 Prozent) und Linke (8,8 Prozent) zusammen.

Der Brandmauer wirkt auch in der Opposition: Da Grüne und Linke eine Kooperation mit der AfD ablehnen, kann sich die Koalition getrost zurücklehnen. Und für die Änderung der Geschäftsordnung braucht man eine Zweidrittelmehrheit, die ohne Regierung und AfD auch nicht zu schaffen ist.

Als die Große Koalition von Angela Merkel (CDU) nach der Wahl 2013 allein 504 der insgesamt 631 Abgeordneten im Bundestag stellte, ließ sich die Regierung großzügig herab, das Quorum für fundamentale Rechte der Opposition auf zwanzig Prozent zu senken und auch bei den Rederechten ein paar Minuten mehr zu spendieren. Theoretisch ginge das diesmal auch. Allerdings würde dann auch die AfD in den Genuss kommen, beispielsweise einen Untersuchungsausschuss zu den Masken-Deals des früheren Gesundheitsministers und heutigen Unionsfraktionschefs Jens Spahn (CDU) einsetzen zu können. Daran wiederum haben weder Union noch SPD ein gesteigertes Interesse. Und so wird es wohl bei der aktuellen Geschäftsordnung und den hohen Hürden bleiben.

Die geplante Enquetekommission zur Corona-Aufarbeitung hat demgegenüber den Vorteil, dass sie am Ende zwar einen Bericht vorlegt, ansonsten aber folgenlos bleibt. Es ist schon ganz praktisch, wenn man als Regierung selbst entscheiden kann, welche Rechte man der Opposition einräumt. Der Brandmauer sei Dank.

Corona vor Gericht

Die Wunden, die die Corona-Politik geschlagen hat, sind längst nicht verheilt. Deutschland sei gut durch die Pandemie gekommen – das sagen alle beteiligten Politiker bis heute. Doch das ist bestenfalls die halbe und also gar keine Wahrheit. Die staatlichen Maßnahmen gegen das Coronavirus schnitten tief in die Freiheitsrechte der Bürger ein, sorgten für Spaltung statt Zusammenhalt, für einsame Tode und unbarmherzige Behörden. Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Mittwoch zum ersten Mal über einen Antrag von CDU, CSU, SPD beraten. Es soll eine Enquete-Kommission zur „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ eingesetzt werden.

Ein Enquete-Kommission ist jedoch ein stumpfes Schwert, verglichen mit einem Untersuchungsausschuss. Gewichtiger sind Urteile, die den Verantwortlichen rechtsstaatliche Defizite nachweisen. Ein solches Urteil wurde gestern bekannt. Das brandenburgische Verfassungsgericht erklärte zwar einen Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion gegen verschiedene Corona-Verordnungen des Jahres 2020 für „überwiegend erfolglos“. In einem entscheidenden Punkt aber siegten die Parlamentarier. Die „Regelungen zur Einschränkung von Versammlungen“ wurden für nichtig erklärt. Der Verordnungsgeber – also das Land Brandenburg – habe mit seinen „Verboten und weitgehenden Einschränkungen die in Artikel 23 der Landesverfassung gewährleistete Versammlungsfreiheit verletzt.“

Das aber heißt: Der Staat hätte während der Pandemie das Demonstrations- und Versammlungsrecht nicht derart drakonisch einschränken dürfen. Der Staat hat seine Kompetenzen überdehnt, der Staat war kein überzeugender Hüter der Grundrechte.

Das Potsdamer Urteil sollten sich alle Landesregierungen ausdrucken und alle ehemaligen und künftigen Minister gut studieren. Der Staat darf gesundheitliche Notlagen nicht dazu verwenden, seinen Bürgern das Demonstrieren zu verbieten. Diese Lektion sollte in einem Rechtsstaat eisern beherzigt werden. Als Schönwetterdemokratie ist die Bundesrepublik nicht gedacht.

NIUS Live mit Monika Gruber – ab 7 Uhr einschalten!

Der Tag beginnt mit NIUS: Heute begrüßen wir die Kabarettistin Monika Gruber, Reporter-Legende Waldi Hartmann sowie NIUS-Politikchef Ralf Schuler zum Talk mit Moderator Alex Purrucker live im NIUS Studio.

Sie können die Sendung ab 7 Uhr live auf YouTube sehen und im NIUS Radio hören. Sollten Sie die Folge verpassen, können Sie sie sich auch nachträglich auf unserem YouTube-Kanal ansehen – wann immer Sie mögen.

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