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Wie der Europäische Gerichtshof Asylpolitik macht
Außerdem: Die unterschätzte Gewalt gegen Ärzte

Heldin des Tages: Claudia S. aus Berlin

Nach fünf Tagen im Strom-Lockdown war Rentnerin Claudia den Tränen nahe
Es sind wunderschöne und bittere Szenen zugleich: Rentnerin Claudia S. konnte nach fünf Tagen Terror-Blackout den Strom ihrer Wohnung wieder einschalten – und NIUS war dabei. Die Berlinerin strahlt, rennt durch die Wohnung und ruft: „Das Radio!“ „Die Heizung!“.
Es sind große Glücksmomente in ihrem Leben. Es sind Dinge, die man für selbstverständlich hielt und die aber plötzlich nicht mehr da waren. Claudia S. freut sich einfach, dass ihre Wohnung wieder warm wird.
Sie sagt zu NIUS-Reporter Eric Steinberg: „Ich bin so froh. Der Himmel sei gepriesen!“ Claudia S. ist eine von vielen, die in diesen Tagen in der Dunkelheit und Kälte ausgeharrt haben. Ohne zu klagen, ohne zu murren. Man kann es nicht anders sagen – Claudia S. ist unsere Heldin des Alltags, in diesem Fall des bitteren Alltags.
Wie der Europäische Gerichtshof Asylpolitik macht

Von Ralf Schuler
Mir doch egal, wer unter mir regiert. Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni kann ein Lied davon singen, wie es ist, mit politischen Mehrheiten Beschlüsse zu fassen, die von Gerichten umgehend gekippt werden. Doch auch in der deutschen Asylpolitik haben immer öfter Richter das Sagen, ganz gleich, ob Politiker „Migrationswenden“ verkünden oder nicht.
Das war im Fall der zurückgewiesenen Somalier so, die laut Dublin-Verordnung eigentlich nach Österreich hätten zurückgehen müssen, aber durch gezielte Klagen von Pro Asyl schließlich doch einreisen durften.
Doch auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) greift in die deutsche Asylpolitik massiv ein, wie jetzt die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. So habe zwischen Januar und November 2025 die Zahl der Asyl-Folgeanträge von afghanischen Antragstellern um fast 2000 Prozent zugenommen.
„Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs könnte durch ihre externe Wahrnehmung dazu geführt haben, dass in Fällen, in denen aus individuellen Gründen die Flüchtlingseigenschaft nicht festgestellt wurde, nun Folgeanträge gestellt werden“, so das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Insgesamt zählte das BAMF demnach bis einschließlich November 51.138 Folgeanträge, ein Plus von gut 141 Prozent im Vergleich zum gesamten Vorjahr. 37.110 dieser Anträge wurden von Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit gestellt, so die FAZ. Bei 21.759 Folgeanträgen handelt es sich um afghanische Frauen und Mädchen, bei 15.351 um Männer und Jungen (meist Kinder oder Ehepartner). Im gleichen Zeitraum wurden 30.266 Folgeanträge afghanischer Staatsangehöriger entschieden, in etwa 86 Prozent der Fälle wurde ein Schutz gewährt.
Der EuGH hatte im Oktober 2024 geurteilt, „dass afghanischen Frauen in flagranter Weise hartnäckig aus Gründen ihres Geschlechts die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten werden“ und sieht Afghaninnen deshalb durch die Herrschaft der Taliban und ihrer diskriminierenden Politik gegen Frauen per se als verfolgt an.
Afghanin zu sein, reicht demnach als Asylgrund aus; eine individuelle Prüfung ist nicht mehr nötig.
Der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio hatte das vor einiger Zeit auf die Formel gebracht, dass Entscheidungen immer häufiger „außerhalb des politischen Prägeraumes“ stattfänden und die Deutsche Umwelthilfe als NGO mithilfe von Klagen mitunter mehr Verkehrspolitik betreibe als das Bundesverkehrsministerium.
Rein rechtsstaatlich korrekt, für die Akzeptanz demokratischer Prozesse eine schwierige Entwicklung. Warum noch wählen, wenn am Ende wenige Richter entscheiden?
Die unterschätzte Gewalt gegen Ärzte

Ein Problem, das zu eskalieren droht, soll mit einem neuen Gesetz in die Schranken gewiesen werden. Am Ende des vergangenen Jahres präsentierte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig einen Gesetzentwurf, um Rettungskräfte und Polizisten besser zu schützen. Härtere Strafen gegen die Übeltäter sollen es richten. Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst ist davon nicht überzeugt. Die bestehenden Gesetze müssten schlicht angewendet werden. Daran hapere es.
Andere Töne schlägt nun der Präsident der Bundesärztekammer an. Klaus Reinhardt sagte bei Welt TV, die angekündigte Strafverschärfung „zum Schutz des Gemeinwesens“ werde von der Ärztekammer befürwortet. Das Problem sei aber keineswegs auf den Rettungsdienst beschränkt:
„Auch in ganz normalen Arztpraxen, im allgemeinen Alltag der Klinikambulanz können wir beobachten, dass Gewalterfahrungen zunehmen. 56 Prozent der Befragten haben gesagt, dass die Gewalt in den letzten zwei, drei Jahren bei ihnen aus der subjektiven Wahrnehmung zugenommen hat. Das ist für uns ein alarmierendes Zeichen.“
Die Rüpel sind also unter uns. Wann immer Menschen ausrücken, um Menschenleben zu retten, kann es zu Gewaltaktionen gegen die Retter kommen.
Und auch in Praxen, beim Doktor des Vertrauens, wird der Patient zum Risiko für den Therapeuten. Das sind deprimierende Befunde. Deutschland wird zum Hort derer, denen habituell die Hand ausrutscht. Befragt nach den Ursachen für die neue Bedrohungslage, hält sich Reinhardt zurück. Er verweist auf das allgemein gestiegene „Auseinandersetzungspotential in unserer Gesellschaft, nicht nur im Gesundheitswesen.“
Wohl wahr. Doch über dieses in den letzten Jahren dramatisch angestiegene Aggressionslevel lässt sich sinnvoll nur reden, wenn auch über eine hochriskante Migrationspolitik gesprochen wird. Die Bundesärztekammer muss in dieser Debatte nicht den Ton angeben.
Wer aber den Ärzten ein Umfeld wünscht, in dem sie ihrem wichtigen Beruf geschätzt und geschützt nachgehen können, der darf um den Elefanten im Raum keinen Bogen machen.
Tennis statt Terror: Bürgermeister Wegner hat gelogen

Von Julian Reichelt
Kai Wegner hat gelogen! Der Berliner Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) war am vergangenen Samstag nicht dauerhaft mit dem Krisenmanagement nach dem Brandanschlag auf das Stromnetz beschäftigt – sondern spielte stattdessen mit seiner Lebensgefährtin Tennis.
Der größte Skandal ist nicht einmal, dass Kai Wegner Stunden nach einem linksextremistischen Terroranschlag auf seine Stadt mit seiner Freundin und Senatorin (doppelt instinktlos!) Tennis spielen geht, statt sich um die Sicherheit seiner Bürger zu kümmern (und das muss man erstmal schaffen, dass das nicht der größte Skandal ist).
Der größte Skandal ist, dass Kai Wegner bei seinem ersten öffentlichen Auftritt die Menschen skrupellos angelogen hat. Er hat behauptet, er hätte sich den ganzen Tag in seinem Büro eingeschlossen. Er hat bei dem Statement so seltsam formuliert, dass man schon ahnen konnte: Wegner lügt.
Es kommt aber noch übler: Gestern ließ Wegner seine Regierung die Menschen auffordern: „Trauen und glauben Sie nur offiziellen Quellen, trauen Sie nur den Behörden und dem Senat.“ Wegner saß während dieser Verkündung neben seiner Senatorin Iris Spranger, die da schon wissen musste, dass die offizielle Quelle Kai Wegner die Leute belogen hatte. Kai Wegner wusste, dass er die Leute belogen hat. Trotzdem wollte man den Menschen einreden, sie sollten nur der Regierung trauen. Das ist geradezu niederträchtig.
NIUS Live: Die Todesbilanz des Strom-Terrors
Der Tag beginnt mit NIUS: Heute begrüßen wir die NIUS-Reporter Julius Böhm, Pauline Voss und Julian Reichelt zum Talk mit Moderator Alexander Kissler live im NIUS Studio.
Sie können die Sendung ab 6 Uhr live auf YouTube sehen und im NIUS Radio hören. Sollten Sie die Folge verpassen, können Sie sie sich auch nachträglich in unserer NIUS Mediathek ansehen – wann immer Sie mögen.
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